TRAUUNG

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Bildrechte Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuhaus (am Schliersee)

Gott ist die Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.
(1. Johannes 4,16b)

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über unser Pfarramt. Bitte besprechen Sie Ihren gewünschten Trautermin möglichst frühzeitig mit uns, am besten parallel zur Absprache mit der Gastronomie, da wir in unserer Gemeinde eine Reihe von Trau-Anfragen aus ganz Deutschland haben. 

Für Ihre Trauung stehen Ihnen folgende Kirchen zur Verfügung:

Im Winterhalbjahr sind Trauungen nur in der Apostel-Petrus-Kirche möglich.

Wenn Sie Mitglied einer anderen Gemeinde sind, beachten Sie bitte, dass Ihr*e Pfarrer*in an Ihrem Wohnort als Ihr geistlicher Ansprechpartner und Begleiter für die Trauung zuständig ist.

Sie brauchen …

  • die standesamtliche Bescheinigung der Eheschließung. Diese muss spätestens am Tag der kirchlichen Trauung vorliegen.
  • eine Ortsbefreiung (Dimissoriale) von Ihrem Wohnungspfarramt, wenn Sie kein Mitglied unserer Kirchengemeinde sind. Diesen erhalten Sie ganz unkompliziert in Ihrem Wohnortpfarramt. 

Es genügt, wenn ein Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Selbstverständlich ist auch eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Sollte ein Partner katholisch sein, können Sie sich eine Dispens von Ihrem katholischen Pfarramt geben lassen, sodass Ihre Trauung im Anschluss auch dort eingetragen wird.

Der Trauspruch…
ist ein Vers aus der Bibel, der das Paar ein Leben lang begleiten soll. Eine Auswahl finden Sie unter www.trauspruch.de.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, ist die Trauung kostenfrei. Wenn Sie kein Mitglied unserer Gemeinde sind und hier heiraten möchten, erheben wir dafür eine einmalige Gebühr.

Das hat folgenden Grund:
Die eingezogene Kirchensteuer wird an jede Kirchengemeinde in Bayern nach Anzahl ihrer Gemeindemitglieder ausgezahlt. Wir haben als Gemeinde am Alpenrand jedoch eine hohe Anfrage nach Taufen und Trauungen von Auswärtigen, sodass uns zusätzliche Personal- und Betriebskosten entstehen. Dieser Umstand wird in der Regelfinanzierung nicht berücksichtigt. 

Die Gebühr soll diese Nebenkosten auffangen. Darin sind enthalten:

  • die Bereitstellung unseres Kirchenmusikers
  • die Bereitstellung des Mesners, der die Kirche herrichtet und den Gottesdienst begleitet
  • der Aufwand für die Nutzung und die Reinigung der Kirche
  • der gesamte Verwaltungsablauf, von der Terminvereinbarung über die Planung bis zur Ausstellung der Urkunden und die entsprechenden Meldevorgänge

Bitte erfragen Sie die aktuelle Gebühr im Pfarrbüro!