TAUFE

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Bildrechte Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuhaus (am Schliersee)

Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.
(1. Mose 12,2)

Sie möchten sich oder Ihr Kind taufen lassen?
Für die Taufe stehen Ihnen folgende Kirchen zur Verfügung:

Im Winterhalbjahr sind Taufen nur in der Apostel-Petrus-Kirche möglich.

Falls Sie noch Anregungen und Hilfestellungen für die Planung der Taufe bekommen möchten, gibt es hierfür eine praktische App:
https://www.evangelisch.de/taufbegleiter/app

Weitere Infos rund um die Taufe finden Sie unter: https://www.ekd.de/download/TaufeEKD.pdf

Sie brauchen...

  • die Geburtsurkunde des Täuflings
  • einen oder mehrere Taufpaten (nicht bei der Taufe von Erwachsenen). Taufpaten können alle (konfirmierten) Mitglieder einer christlichen Kirche werden. Wenigstens einer der Taufpaten sollte evangelisch sein. Als Taufpate brauchen Sie die Bestätigung Ihres Wohnungspfarramtes über Ihre Mitgliedschaft in der Kirche (Patenbescheinigung). 

Der Taufspruch …
ist ein Vers aus der Bibel, der den Getauften oder die Getaufte ein Leben lang begleiten soll. Eine größere Auswahl und viele zusätzliche Informationen finden Sie unter https://www.taufspruch.de.

Taufe außerhalb der eigenen Gemeinde
Sie kommen von auswärts und möchten sich oder Ihr Kind in einer unserer Kirchen taufen lassen? Das geht durchaus. Wir stellen unsere Kirchen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr*e Pfarrer*in an Ihrem Wohnort in erster Linie Ihr geistlicher Ansprechpartner für die Taufe bleibt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie in unserem Gemeindegebiet wohnen, ist die Taufe kostenfrei. Wenn Sie kein Gemeindemitglied sind und hier taufen möchten, erheben wir dafür eine einmalige Gebühr in Höhe von 200,- €. 

Das hat folgenden Grund:
Die eingezogene Kirchensteuer wird an jede Kirchengemeinde in Bayern nach Anzahl ihrer Gemeindemitglieder ausgezahlt. Wir haben als Gemeinde am Alpenrand jedoch eine hohe Anfrage nach Taufen und Trauungen von Nicht-Gemeindemitgliedern, sodass uns zusätzliche Personal- und Betriebskosten entstehen. Dieser Umstand wird in der Regelfinanzierung nicht berücksichtigt. 

Die Gebühr soll einen Teil dieser Nebenkosten auffangen. Darin sind enthalten:

  • die Bereitstellung unseres Kirchenmusikers
  • die Bereitstellung des Mesners, der die Kirche herrichtet und den Gottesdienst begleitet
  • der Aufwand für die Nutzung und die Reinigung der Kirche
  • der gesamte Verwaltungsablauf, von der Terminvereinbarung über die Planung bis zur Ausstellung der Urkunden und die entsprechenden Meldevorgänge